Teilnahmebedingungen

Die Regeln in diesen Teilnahmebedingungen sind als Leitfaden für den Treckertreck-Sport gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktorsportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

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Anmeldung und Teilnahmebedingungen
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Haftungsverzicht
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Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Für den Tag der Veranstaltung muss für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz bestehen.

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In den Standardklassen muss original Motor, Einspritzpumpe und Turbolader verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führen auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papiere vom Teilnehmer zu beweisen sein.
3 Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nicht gestattet.

4

 

Verliert ein Schlepper Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.

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Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel, einer Sicherheitskabine oder einem Steigbegrenzer ausgerüstet sein.

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Es ist während des Wettkampfes verboten alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert.

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Das Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenem Ermessen. Als Anhängepunkt dient ausschließlich das original Zugmaul, welches frei zugänglich sein muss. Das Zugmaul darf vom Boden aus gemessen maximal 90 cm hoch sein (untere Auflagefläche des Zugmaules). Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 90 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen.

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Gewichte müssen am Schlepper gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
9 Das Gewicht darf maximal 1,30 m - von Motorhaube gemessen - nach vorne ragen.
10 Beim Frontladeranbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke, etc).
11 Es dürfen nur reine Gewichte im Frontanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber, etc).

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Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 Minuten beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.

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Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.

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Der erste Starter einer Klasse macht einen Probezug, um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung muss der Starter seinen Zug wiederholen.
15 Die maximale Geschwindigkeit in den Klassen des kleinen Bremswagens (Klassen A-F) beträgt 6 km/h.

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Schalten während des Pulls ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden (Allrad nur in den Klassen des großen Bremswagens (Klassen G-J, T-U, L-N)).

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Bei Nichterreichen der 20 Meter-Marke ist einmalig ein erneuter Startversuch möglich (betrifft nur die Klassen des großen Bremswagens (Klassen G-J, T-U, L-N)).

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Zwillingsreifen dürfen in allen Klassen verwendet werden, dürfen aber eine Breite von 850 mm, inklusive dem Originalrad, nicht überschreiten. Für die Klasse N (bis 14,0 to) wird eine maximale Gesamtbreite der Reifen (auch inkl. Zwillingsreifen) von 1100 mm zugelassen.

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Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort beendet. Es folgt die Disqualifikation!
20 Während des Zuges ist das Aufstehen vom Sitz verboten.

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Die zurückgelegt Weite ist maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull“, also 80 m (großer Bremswagen) bzw. 70 m (kleiner Bremswagen), wird ein Stechen durchgeführt.

22

 

 

Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
23 Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw) usw. werden nicht zugelassen.
24 Jeder Schlepper kann nur einmal pro Klasse und in max. zwei Klassen starten.

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Um einen sicheren Ablauf gewährleisten zu können, ist auf und rund um das Trecker-Treck Gelände Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
26 Nach dem Durchgang ist Wiegen Pflicht. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer (Toleranz 80 kg).

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Beschwerden werden nur während des Wettkampfes in einer Klasse entgegengenommen. Ist die Klasse beendet werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.

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Über Punkte, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.

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Oldtimerklassen: Als Oldtimer gelten Traktoren bis Baujahr 1965. Zugelassen sind nur Schlepper im Original-Zustand (Gewichte, Motor etc.), ggf. werden die Fahrzeugpapiere kontrolliert. Unstimmigkeiten bzw. Unsicherheiten bei Anbauten sind vor dem Start zu klären. Der Veranstalter behält sich vor einzelne Starter nicht zuzulassen, Kon- trolle erfolgt vor Anmeldung. Zusätzlicher Start in normaler Klasse trotzdem möglich (sh. auch Pkt. 24).